Reklamationsordnung

Die Gesellschaft Cannastra s.r.o., GmbH, mit Sitz Žižkova 708, Příbram II, 261 01, Tschechische Republik, Ident. Nr.: 108 34 311, eingeschriebene im Handelsregister des Amtsgerichts in Prag , in Abschnitt C, Einlage Nr. 349215 (weiter nur „Verkäufer“) für den Verkauf der Ware und Sicherstellung der Dienstleistungen in einem On-Line Portal, auf der Internetadresse www.cannastra.com platziert , für natürliche Personen - Verbraucher (weiter nur „Käufer“) (weiter nur „Reklamationsordnung“)

 

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Reklamationsordnung. Diese Reklamationsordnung bildet einen untrennbaren Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers gegenüber den Verbrauchern (weiter nur „SOP“) und beschreibt den Prozess, wie man bei einer Reklamation der Ware oder Dienstleistungen von dem Verkäufer vorgehen soll.

2. Der Käufer ist verpflichtet sich mit der Reklamationsordnung und SOP noch vor der Bestellung der Ware oder Dienste vertraut zu machen.

3. Der Käufer hat das Recht. Mit einem Vertragsabschluss und Übernahme der Ware oder Annahme der Dienstleistungen von dem Verkäufer, stimmt der Käufer mit dieser Reklamationsordnung überein.

4. Definition. Die Definition der Begriffe, die in dieser Reklamationsordnung beinhaltet sind, haben die Priorität vor den Definitionen in SOP. Falls es dazu kommt, dass der Begriff in dieser Reklamationsordnung nicht definiert wurde, versteht man es, als ein Begriff, der im Rahmen SOP definiert wurde. Falls der Begriff auch da nicht definiert wurde, versteht man ihn in der üblichen Bedeutung, sowie es die gültigen Rechtsvorschriften auch verwenden.

5. Die verwendeten Vorschriften. Die Erledigung der Reklamationen unterliegt dem Gesetz Nr. 89/2012 Sb., Bürgerliches Gesetzbuch, und Gesetz Nr. 634/1992 Sammlung, über den Verbraucherschutz, beide in der Fassung der nachträglichen Änderungen und Vorschriften. 

 

II. Garantiebedingungen

1. Bedingungen und Art der Geltendmachung der Reklamation. Der Käufer hat eine Reklamation unverzüglich folgend zu melden:

a) Persönlich in jedem Geschäft des Verkäufers, während der Betriebszeit des Geschäftes.
b) Schriftlich - Sendung der Reklamation an die Adresse des Verkäufers: Cannastra, GmbH, Žižkova 708, Příbram II, 261 01, Tschechische Republik.

2. Kontakt für die Reklamationszwecke. Den Verkäufer kann man im Falle der Reklamation unter der Telefonnummer +420 774 420 622 oder Email office@cannastra.com erreichen.

3. Übergabe der Reklamation durch den Käufer. Der Kunde hat das Recht die Ware beim Verkäufer abzugeben / schicken mittels eines Formulars, inklusive allen Bestandteilen des Reklamationsprotokolls, Muster kann man hier downloaden. Der Käufer hat die Rechnung einzureichen, oder muss beweisen, dass er die Ware bei dem Verkäufer gekauft hatte. Falls, der Käufer kein Reklamationsprotokoll einreicht, ist der Verkäufer berechtigt, diese Reklamation ohne Weiteres abzulehnen.

4. Ganzheit bei der Übergabe. Der Käufer ist verpflichtet die komplette Ware zu einer Reklamation einzureichen. Falls die komplette Ware nicht eingereicht wird, und die Ganzheit ist notwendig für die Beurteilung des Mangels und/ oder der Mangel kann somit nicht beseitigt werden, fängt die Frist für die Erledigung der Reklamation erst in dem Moment, wenn die fehlenden Teile eingereicht werden.

5. Hygiene bei der Übergabe. Der Käufer ist verpflichtet bei der Geltendmachung der Reklamation die Ware sauber, im Einklang mit den hygienischen Vorschriften und allgemeinen hygienischen Prinzipien abzugeben. Der Verkäufer ist berechtigt, die Reklamation im Falle, dass die Ware nicht ordentlich und sauber, nach den hygienischen Vorschriften und allgemein hygienischen Prinzipien abgegeben wird, abzulehnen.

6. Versand mit einem Transportdienst.  Falls der Käufer die Ware an den Verkäufer oder in den Service mit einem Transportdienst senden will, ist er verpflichtet, die reklamierte Ware ordentlich einzupacken in ein Schutzmaterial, der den Transportanforderungen entspricht, damit es während des Transportes zu keiner Beschädigung kommt. Bei einer zerbrechlichen Ware muss man die Lieferung mit notwendigen Symbolen bezeichnen. Der Käufer hat das Recht, die notwendigen und zweckmäßig aufgewendeten Kosten bezahlt zu erstatten.

7. Die Zusammenarbeit des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet dem Verkäufer die sämtliche Zusammenarbeit zu leisten, die er für die reklamierte Mangelexistenz und deren Beseitigung notwendig braucht (inklusive Test und Produktdemontage).

8. Sofortige Mangelbekanntmachung. Ist die Ware mangelhaft, hat der Kunde das Recht dem Verkäufer diese Reklamation sofort zu erheben. In einem anderen Falle, kann diese Tatsache die Konsequenz haben, dass diese Reklamation abgelehnt wird.

9. Der normale Verschleiss. Der normale Verschleiss gilt nicht als Mangel.

10. Beschädigung, Mangel durch den Käufer. Der Käufer hat kein Recht auf die Reklamation, wenn er diesen Mangel selbst verursacht hatte.

11. Verkauf der gebrauchten oder mangelhaften Sachen. Bei einer Sache, die als gebraucht verkauft wurde, kann man den Mangel nicht reklamieren, der ganz normal dem Verschleiss, den die Sache bei der Übergabe hatte, nicht reklamieren. Bei den Sachen, die für einen niedrigeren Preis verkauft werden, auch wenn sie (als neue) bei dem Verkauf schon diesen Mangel hatten, kann man den Mangel nicht reklamieren, für den der Preis reduziert wurde. Der Verkäufer ist verpflichtet den Käufer auf diese Sache aufmerksam zu machen, dass diese Sache einen Mangel hat, wenn es nicht bei dem Einkauf nicht klar ist.

12. Daten und Informationen bei der Reklamation. Der Verkäufer ist bei der Übergabe der Ware zu einer Reklamation nicht für die Speicherung der Daten auf die Festplatte, Speicher, oder auf weitere Träger verantwortlich. Der Verkäufer ist auch für den Verlust den Daten und Informationen nicht verantwortlich.

13. Die Produktreparatur in einem autorisierten Service. Das Recht auf die Reparatur des Produktes kann man in jedem autorisierten Service geltend machen. Die Ware kann der Käufer entweder selbst übergeben oder mit einem Transportdienst schicken. Die Liste der autorisierten Werkstätten ist in dem Garantieschein aufgeführt, bzw. kann es der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung stellen.

14. Die Bestätigung über die Reklamationsannahme. Der Verkäufer bestätigt die Annahme der Reklamation dem Käufer.

 

III. Gewährleistungsfrist

1. Die Fristen für die Geltendmachung. Der Käufer ist verpflichtet diese Reklamation in der Frist, die durch die allgemein gültigen Richtlinien bestimmt ist, zu erledigen, wenn keine längere Frist vom Verkäufer bestimmt wurde.

2. Verantwortung für den Schaden und Garantie für die Qualität. Die Verantwortung für den Schaden und Garantie für die Qualität wird für die Verbraucher mit Art. VII SOP gerichtet, mit denen sie sich hier bekannt machen können.

 

IV. Erledigung der Reklamation

1. Die Frist für die Erledigung der Reklamation. Der Verkäufer oder der zuständige Mitarbeiter entscheidet über die Reklamation sofort, in begründeten Fällen kann die Reklamation innerhalb von 3 (in Worten: drei) Arbeitstagen erledigt werden. In diese Frist wird die Zeit nicht berechnet, die notwendig ist, für die Fachbeurteilung von diesem Mangel. Die Reklamationserledigung darf jedoch nicht länger als 30 Tage (in Worten: dreissig) ab dem Datum der Reklamation dauern, falls mit dem Käufer keine längere Frist vereinbart wurde

2. Art der Erledigung der Reklamation. Die Reklamation kann man folgend erledigen:

a. Wenn man den Mangel sofort, ohne eine Verzögerung beseitigen kann, hat der Käufer das Recht diesen Mangel sofort und kostenlos beseitigt zu bekommen
b. Der Käufer kann auch die Lieferung der neuen Sachen ohne Mangel verlangen, falls es wegen dem Mangel nicht angemessen ist. Wenn dieser Mangel nur bei einem Teil der Ware auftritt, kann der Käufer nur den Austausch von dem Bestandteil , wobei das Recht auf die Lieferung der neuen Sache, oder Austausch eines Teiles hat der Käufer auch bei einem beseitigbaren Mangel, in dem Falle, wenn er sie nicht ordentlich nutzen kann, weil sich der Mangel ständig wiederholt oder wenn es mehrere Mangel nach der Reparatur gab.Der Käufer hat das Recht von dem Vertrag zurückzutreten und die Rückgabe des Kaufpreises
c. zu verlangen in dem Falle, wenn man diesen Mangel nicht durch Reparatur oder Austausch beseitigen kann. Falls der Mangel von dem Verkäufer in der gesetzlich, festgelegten Reklamationsfrist nicht beseitigt werden kann, oder die Sache wegen einem wiederholten Mangel oder mehreren Mangeln nicht genutzt werden kann,hat der Käufer das Recht eine angemessene Ermässigung
d. zu bekommen, falls er nicht von dem Vertrag zurücktritt oder falls er keine neue Sache ohne Mangel verlangt. In dem Falle, wenn der Verkäufer die neue Sache nicht ohne Mangel liefern kann, oder den Teil austauschen oder reparieren kann, bzw. falls der Verkäufer keine Abhilfe in einer angemessenenen Zeit schafft, oder falls die Abhilfeschaffung grosse Schwierigkeiten verursachen würde.

3. Bestätigung über die Erledigung der Reklamation. Nach der Erledigung der Reklamation bestätigt der Verkäufer dem Käufer in die Reklamationsprotokollkopie     das Datum und den Vorgang, wie diese Reklamation geklärt wurde, bzw. es wird die Reparatur und Zeit der Reparatur bestätigt. Falls diese Reklamation als unberechtigt erledigt wird, hat der Käufer das Recht auf die Ausgabe einer schriftlichen Ablehnung der Reklamation.

 

Diese Reklamationsordnung ist seit 1. 12. 2022 gültig und wirksam.

 

Änderungen bei der Reklamationsordnung sind vorhanden.

  

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